Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten:
Das Vertrauensverhältnis Patient-Arzt schließt auch eine Beratung zu folgendem wichtigen Thema ein. Wie hat sich der Arzt im Umgang mit dem sterbenden Patienten zu verhalten? Dieses Thema wird im Allgemeinen im Arzt-Patienten-Gespräch gemieden. Spricht ein Hausarzt dieses Thema von sich aus an, könnte für den Patienten der Eindruck entstehen, es stehe um ihn schlechter, als der Hausarzt zugeben mag. Daher möchte ich auf diesen Weg alle meine Patienten ansprechen und sie für dieses schwierige Thema sensibilisieren.

Warum es notwendig ist, dieses Thema zu besprechen, kann an einem Beispiel verdeutlicht werden: 90 % der Menschen möchten eines Tages gerne im eigenen Heim und im Kreise ihrer Familie sterben. Tatsächlich ist es jedoch genau umgekehrt. Etwa 90 % der Menschen sterben in Krankenhäusern und Alten- bzw. Pflegeheimen. Das Problem ist häufig nicht medizinischer sondern juristischer Art, denn wenn Sie Ihren Willen nicht schriftlich niederlegen und mit Ihren Angehörigen besprechen, wird möglicherweise anders gehandelt, als Sie es ursprünglich gewünscht haben.
Daher gebe ich Ihnen jetzt einige allgemeine Informationen zu diesem Thema:

Was ist eine Patientenverfügung?

Bei schweren Erkrankungen kann die Willensbildung und die Einsichtsfähigkeit des Patienten beeinträchtigt oder sogar aufgehoben sein. Dann benötigt der Arzt eine vormals niedergeschriebene Willensbekundung in Form einer Patientenverfügung. Je konkreter eine solche Patientenverfügung inhaltlich gestaltet ist, desto eher ist auch die Umsetzung im Einzelnen gewährleistet. Wenn z.B. ein schwerstkranker Patient unbedingt zu Hause im Kreis seiner Familie sterben möchte, obwohl im Krankenhaus oder auf einer Intensivstation das Leben noch verlängert werden kann, so sollte dies unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?
Sollte man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, die eigenen gesundheitlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, kann man vorsorglich einen Vertreter bestimmen (meist der Ehepartner oder einer der nächsten Angehörigen). In allen medizinischen Fragen ist dann diese Person der Ansprechpartner des Arztes.

Wie sollte man vorgehen?
Patientenverfügungen und Vorsorge-Vollmachten sind sowohl bei kirchlichen Vertretungen als auch bei der Ärztekammer erhältlich, können aber auch frei verfasst werden.
Der Hausarzt benötigt eine Kopie dieser Unterlagen. Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihren Angehörigen besprechen. Häufig wünschen die nächsten Angehörigen, dass noch alles Erdenkliche für einen Sterbenden getan wird (z.B. intensivmedizinische Betreuung). Daher sollten alle nahen Angehörigen über Ihre Patientenverfügung informiert sein, damit es nicht zu Konflikten mit behandelnden Ärzten kommt. Sollten Sie alleine leben, ist es auch von Vorteil, wenn Sie ihrem Arzt mitteilen, wer bei einer gesundheitlichen Krisensituation zu benachrichtigen ist.